
Wir sind ein Familien- und Meisterbetrieb in zweiter Generation mit einer 30-jährigen Erfahrung in der Porträt- und Werbefotografie. Wir arbeiten mit modernster Aufnahme-, Labor- und Digitaltechnik und verfügen über aktuellstes Know-How.
Unsere Schwerpunkte sind u.a. anspruchsvolle Bewerbungsbilder, die Portrait- und Hochzeitsfotografie, die Industrie- und Werbefotografie, Firmenporträts, Eventfotografie einschließlich der unmittelbaren Lieferung von Fotos. Professionelle Bildbearbeitung, großformatige Drucke auf diversen Medien, vielfältige Grafikleistungen, wie Broschuren, Flyer, Geschäftsausstattung, um nur wenige zu nennen, fließen wunschgemäß in unseren Workflow mit ein. Für eine entsprechende Bildpräsentation bieten wir Beratung und vielfältige Ausführungen an. Auch dieses Jahr finden in unserem Studio regelmäßig Fotografieworkshops zum Thema “Umgang mit der dSLR-Kamera statt.
Montag | 9.00 - 12.30 Uhr | 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | 14.00 - 18.00 Uhr | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 Uhr | |
Donnerstag | 14.00 - 18.00 Uhr | |
Freitag | 9.00 - 12.30 Uhr | 14.00 - 18.00 Uhr |
Unsere Studios bieten in Ausstattung und Geräumigkeit viele Möglichkeiten für anspruchsvolle Aufgaben der Portrait- und Werbefotografie. Neben einem kleinen Studio, welches zum Großteil für Pass-, Bewerbungs- und Businessaufnahmen genutzt wird, steht uns auch ein großes Atelier zur Verfügung, das optimal für alle Arten der Portrait-, Gruppen- und Werbefotografie geeignet ist. Außerdem verfügen wir über ein eigenes Fotolabor, welches mit modernster Technik ausgerüstet ist, wie einem großformatigen Fotodrucker, Minilab, Scan- und Bildbearbeitungstechnik etc.
Wir sind ein kleines, eingespieltes Team aus einer Fotografenmeisterin, einer Fotografin & Grafikerin und einer Fotografin. Mit Liebe zum Detail, Leidenschaft und Kreativität bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an hochqualitativen fotografischen und grafischen Leistungen. Darüberhinaus arbeiten wir mit einem Netzwerk kompetenter Partner angrenzender Metiers, wie Druckereien, Agenturen und Stylisten zusammen.
Weniger ist mehr.
FOTOGRAFIE
KUNDENBERATUNG
ORGANISATION
BILDBEARBEITUNG
WANDERN
Das einzige, was den Augenblick unvergänglich macht, ist Fotografie.
FOTOGRAFIE
GRAFIK
PHOTOSHOP
KUNDENBERATUNG
ROCK'N ROLL
Wende dein Gesicht der Sonne zu, dann fallen die Schatten hinter dich.
FOTOGRAFIE
KUNDENBERATUNG
BILDBEARBEITUNG
SPORT
REISEN
…
ERFAHRUNG
KUNDENBERATUNG
UNTERSTÜTZUNG
NATURVERBUNDENHEIT
30.
Geschäftsjubiläum 2014
208 m³
Studioraum
9
Lehrlinge ausgebildet
118
Jahre geballte Berufserfahrung
1476
fotografierte Hochzeiten seit 1984
13.
Kamerageneration im Einsatz
53.367
Seitenbesuche bis Juli 2016
Wenn Sie Fragen zu Preisen für Hochzeits-, Portrait-, Werbeaufnahmen oder Grafikleistungen etc. haben, unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles Angebot, da die Kundenwünsche meist zu individuell sind, um diese ganz pauschal kalkulieren und zusammenfassen zu können. Wir bitten Sie, für Beratungen und Vorgespräche einen Termin mit uns zu vereinbaren. Sie können telefonisch, persönlich oder per Mail mit uns in Kontakt treten.
Hier finden Sie einen Auszug aus unserer Preisliste für Hochzeitsfotoshootings.
Wir fertigen für Sie Pass- und Bewerbungsbilder nach Ihren Wünschen und Vorstellungen an. Passbilder für Ausweis oder Reisepass legen wir exakt nach den biometrischen Vorschriften an. Desweiteren können Sie auch Passbilder für diverse internationale Pässe oder Visa anfertigen lassen. Alle Pass- und die Bewerbungsbilder “BASIC” und “CLASSIC” sind sofort zum Mitnehmen und zum Nachbestellen. Für die genannten Varianten benötigen Sie keinen Termin, Sie können immer innerhalb unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.
Für die exklusiven Bewerbungsbilder bitten wir Sie, vorher einen Termin mit uns zu vereinbaren. Wir beraten Sie auch gern zu Fragen des Stylings.
Weitere Infos zu Preisen etc. finden Sie hier.
In regelmäßigen Abständen führen wir bei uns im Studio und auch outdoor Workshops zum Thema Grundlagen der Fotografie/Umgang mit der digitalen Spiegelreflexkamera statt.
Der Workshop findet im kleinen Kreis (max. 5-6 Personen) statt und beinhaltet neben den theoretischen Grundlagen auch praktische Übungen und Tipps vom Profi. Er kostet 130,-€ und dauert ca. 6 Stunden. Die Teilnehmer sollten eine eigene Spiegelreflexkamera besitzen.
Bei Interesse erreichen Sie uns per Mail, Facebook-PN oder Telefon (0371/3302175). Der genaue Termin wird dann in Abstimmung mit den Teilnehmern festgelegt. Der Worskshop findet ab einer Teilnehmerzahl von ca. 3 Personen statt. Sie können bei uns auch Gutscheine für den Workshop erwerben und jemandem eine ganz besondere Freude machen!
28.04.2018 | Grundlagen der Fotografie |
Johann Wolfgang von Goethe
Mongolisches Sprichwort
Die auf dieser Website befindlichen externen Links wurden nach bestem Wissen erstellt und sorgfältig geprüft. Für nachträgliche Änderungen dieser Seiten übernehmen wir keine Haftung. Die auf dieser Website veröffentlichten Bilder sind urheberrechtlich geschützt. © by Fotografie — Ines Escherich, Fotografie: Ines Escherich, Kati Hilmer Ines Escherich – Fotografie Zuständige Kammer: Berufsbezeichnung: Handwerksmeister (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Berufsrechtliche Regelungen: Handwerksordnung (zu finden im Bundesgesetzblatt I, Seite 3074 in der Fassung vom 24. September 1998***) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 220 914 081 Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Photographen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436) I. Allgemeines II. Urheberrecht III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt IV. Haftung V. Nebenpflichten VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar VIII. Digitale Fotografie IX. Bildbearbeitung X. Nutzung und Verbreitung XI. Schlussbestimmungen
Konzeption, Gestaltung und Programmierung: Kati Hilmer; Fa. Fotografie — Ines Escherich
Bergstraße 31
09113 Chemnitz
Telefon: 0049 371.3 30 21 75
Handwerkskammer Chemnitz
Limbacher Str. 195
09116 ChemnitzAGB für das Fotografenhandwerk
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Auffor-derung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. VII. Datenschutz Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
in Chemnitz.